13-1602. Strafrechtlicher Schaden; Klassifizierung
A. Eine Person begeht strafrechtlichen Schaden durch:
1. Rücksichtslose Verunstaltung oder Beschädigung von Eigentum einer anderen Person; oder
2. Rücksichtslose Manipulation des Eigentums einer anderen Person, um deren Funktion oder Wert erheblich zu beeinträchtigen; oder
3. Rücksichtslos das Eigentum eines Versorgungsunternehmens beschädigen.
4. Rücksichtsloses Parken eines Fahrzeugs in einer Weise, dass das Vieh keinen Zugang zu dem nur vernünftigerweise verfügbaren Wasser hat.
5. Rücksichtsloses Zeichnen oder Einschreiben einer Nachricht, eines Slogans, eines Zeichens oder Symbols, das auf einem öffentlichen oder privaten Gebäude, einer Struktur oder einer Oberfläche mit Ausnahme des Bodens angebracht ist und ohne Erlaubnis des Eigentümers erfolgt.
6. Vorsätzliche Manipulation von Nutzeigentum.
B. Krimineller Schaden wird wie folgt bestraft:
1. Krimineller Schaden ist eine Klasse 4 Kapitalverbrechen, wenn die Person rücksichtslos Eigentum eines anderen in Höhe von zehntausend Dollar oder mehr beschädigt.
2. Krimineller Schaden ist ein Kapitalverbrechen der Klasse 4, wenn die Person rücksichtslos das Eigentum eines Versorgungsunternehmens in Höhe von fünftausend Dollar oder mehr beschädigt oder wenn die Person absichtlich Gebrauchseigentum manipuliert und der Schaden ein unmittelbares Sicherheitsrisiko für eine Person darstellt.
3. Krimineller Schaden ist eine Klasse 5 Kapitalverbrechen, wenn die Person rücksichtslos Eigentum eines anderen in Höhe von zweitausend Dollar oder mehr, aber weniger als zehntausend Dollar beschädigt.
4. Krimineller Schaden ist ein Kapitalverbrechen der Klasse 6, wenn die Person rücksichtslos das Eigentum eines anderen in Höhe von eintausend Dollar oder mehr, aber weniger als zweitausend Dollar beschädigt.
5. Krimineller Schaden ist ein Vergehen der Klasse 1, wenn die Person rücksichtslos Eigentum eines anderen in einer Menge von mehr als zweihundertfünfzig Dollar, aber weniger als eintausend Dollar beschädigt.
6. In allen anderen Fällen ist der strafrechtliche Schaden ein Vergehen der Klasse 2.