Abschnitt 2(b) – Meinungsfreiheit
Zurück Inhaltsverzeichnis Weiter Bereitstellung2. Jeder hat folgende Grundfreiheiten: gedanken-, Glaubens-, Meinungs- und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit der Presse und anderer Kommunikationsmedien.Ähnliche BestimmungenÄhnliche Bestimmungen finden sich...