Alabama Indigent Defense Claims Center
AIDCC ist unsere Online-Berichtsanwendung für Anwälte. Nachdem Sie ein etablierter Anbieter innerhalb von STAARS VSS geworden sind, müssen Sie OIDS mitteilen, dass Sie für den Zugriff auf AIDCC bereit sind. Bitte kontaktieren Sie Edwina Straughn unter [email protected] oder Ph (334) 242-7039. Nachdem Sie eine E-Mail mit Ihrer Benutzer-ID und Ihrem temporären Passwort erhalten haben, können Sie sich bei AIDCC anmelden. Klicken Sie hier, um das Schulungsvideo zum Forderungsmanagement und zur Einreichung anzusehen.
Einreichung von Ansprüchen in Papierform
Für Gerichtsreporter, Sachverständige und Berufungsansprüche müssen Gebührenerklärungen in Papierform bei OIDS eingereicht werden. Nachdem Sie ein etablierter Anbieter in STAARS geworden sind, sollten Gebührenerklärungen über unsere Postanschrift an OIDS gesendet werden.
STAARS Vendor Self Service (VSS)
Für neue Anbieter ist eine Registrierung im STAARS VSS-System erforderlich, um Geschäfte mit dem Bundesstaat Alabama tätigen zu können. Für Informationen zur Registrierung und Nutzung von VSS klicken Sie bitte hier STAARS VSS. (Bitte beachten Sie, dass der Verkäufer bereits über ein Konto verfügt, wenn ein Unternehmen bereits vor der Implementierung von STAARS Geschäfte mit dem Bundesstaat Alabama getätigt hat.) Bitte kontaktieren Sie OIDS zur Bestätigung vor der Neuregistrierung.
Anwälte, die mit einer Kanzlei zusammenarbeiten, müssen bei der Registrierung einer neuen Steuernummer (TIN) für diese Kanzlei zwei Einträge in VSS vornehmen. Zum Beispiel möchte Leslie Jones, die für die Firma Smith, Jones & Williams arbeitet, dass Zahlungen mit der TIN der Firma geleistet werden. Daher würde sie sich im Folgenden registrieren: