Das American College of Radiology sucht und fördert die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen bei der Entwicklung der ACR-Angemessenheitskriterien durch die Vertretung der Gesellschaft in Expertengremien. Die Teilnahme von Vertretern kooperierender Gesellschaften am Expertengremium bedeutet nicht notwendigerweise, dass Einzelpersonen oder die Gesellschaft das Abschlussdokument befürworten.
Nachdruckanfragen an:
Dr. Slanetz berichtet Autor oder Co-Autor zu drei aktiven Themen (Brust-MRT und neue Technologien; Brustkrebs-Screening; und Bildgebung von dichten Brüsten. Lizenzgebühren basierend auf der Nutzung durch die Mitgliedschaft, ungefähr $ 1500 pro Jahr. Die anderen Autoren haben keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem in diesem Artikel diskutierten Material.
Haftungsausschluss: Der ACR-Ausschuss für Angemessenheitskriterien und seine Expertengremien haben Kriterien für die Bestimmung geeigneter bildgebender Untersuchungen zur Diagnose und Behandlung bestimmter Erkrankungen entwickelt. Diese Kriterien sollen Radiologen, Strahlenonkologen und überweisenden Ärzten bei der Entscheidungsfindung in Bezug auf radiologische Bildgebung und Behandlung helfen. Im Allgemeinen sollte die Komplexität und Schwere des klinischen Zustands eines Patienten die Auswahl geeigneter bildgebender Verfahren oder Behandlungen bestimmen. Es werden nur die Untersuchungen eingestuft, die im Allgemeinen zur Beurteilung des Zustands des Patienten verwendet werden. Andere bildgebende Untersuchungen, die zur Beurteilung anderer koexistierender Krankheiten oder anderer medizinischer Folgen dieses Zustands erforderlich sind, werden in diesem Dokument nicht berücksichtigt. Die Verfügbarkeit von Geräten oder Personal kann die Auswahl geeigneter bildgebender Verfahren oder Behandlungen beeinflussen. Bildgebende Verfahren, die von der FDA als Prüfpräparate eingestuft wurden, wurden bei der Entwicklung dieser Kriterien nicht berücksichtigt; Das Studium neuer Geräte und Anwendungen sollte jedoch gefördert werden. Die endgültige Entscheidung über die Angemessenheit einer bestimmten radiologischen Untersuchung oder Behandlung muss vom überweisenden Arzt und Radiologen unter Berücksichtigung aller Umstände einer individuellen Untersuchung getroffen werden.