Städte 101 – Kommunale Urkunden

Revision der Charta

Gelegentlich wird eine Stadt versuchen, ihre Charta zu überarbeiten. Es gibt mehrere Gründe dafür, da die Charta alles betrifft, was die Stadtverwaltung tut. Es bildet die Grundlage für die meisten kommunalen Regulierungsfunktionen und für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen. Der Prozess variiert, aber im Bundesstaat New York gibt es beispielsweise drei Möglichkeiten, eine kommunale Charta zu überarbeiten:

1) Charterkommission. Eine Charterkommission muss eingerichtet werden, und kann durch eines der folgenden drei Verfahren durchgeführt werden:

A) Die gesetzgebende Körperschaft der Stadt kann eine Charterkommission einsetzen oder den Wählern der Stadt die Frage vorlegen, ob es eine Charterkommission geben soll oder nicht. Der Rat gibt an, wie viele Mitglieder der Kommission angehören und ob die Mitglieder gewählt oder ernannt werden sollen.

B) Der Bürgermeister einer Stadt kann eine Satzungskommission bilden, indem er nicht weniger als neun Mitglieder ernennt. Die Kommission wird nach Einreichung der Ernennungsurkunde des Bürgermeisters beim Stadtschreiber eingerichtet, der auch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Sekretär benennen muss.

C) Die Einrichtung einer Kommission durch Wählerinitiative erfordert entweder 45.000 Unterschriften oder die Anzahl der Unterschriften, die 15 Prozent der Stimmen entsprechen, die innerhalb der Stadt für den Gouverneur des Staates bei den letzten Gouverneurswahlen abgegeben wurden, je nachdem, welcher Wert geringer ist. Der Gesetzgeber ist dann verpflichtet, die Angelegenheit einem Referendum vorzulegen.

Nachdem eine Charterkommission gebildet wurde, muss sie die gesamte Charta überprüfen und einen Entwurf der vorgeschlagenen Revisionen vorbereiten. Die vorgeschlagenen Änderungen sind rechtzeitig auszufüllen und beim Stadtschreiber einzureichen, damit sie den Wählern bei der nächsten allgemeinen oder besonderen Wahl vorgelegt werden können.

2) Initiative und Referendum. Die Wähler der Stadt müssen eine Petition für eine neue Charta oder Satzungsänderungen unterzeichnen. Die Anzahl der für die Petition erforderlichen Unterschriften muss 30.000 oder mindestens 10 Prozent der Stimmen entsprechen, die bei den letzten Gouverneurswahlen für den Gouverneur des Staates abgegeben wurden, je nachdem, welcher Wert niedriger ist. Die Petition wird dann beim Stadtschreiber eingereicht und zur gerichtlichen Überprüfung eingereicht. Wenn die vorgeschlagenen Änderungen ein Referendum erfordern, kann das gesetzgebende Organ den Vorschlag den Wählern bei den nächsten Parlamentswahlen vorlegen.

3) Direkte gesetzgeberische Maßnahmen. Eine Stadtrechtsurkunde kann durch direkte Handlung des gesetzgebenden Organs unter seiner lokalen Gesetzesmacht revidiert werden.

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