Immobilien (Häuser sind das häufigste Beispiel) in Singapur können entweder als gemeinsames Mietverhältnis oder als gemeinsames Mietverhältnis gehalten werden. Die Entscheidung, die Immobilie in irgendeiner Weise zu halten, muss zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Eigentumsübertragung getroffen werden. Die Art und Weise, wie die Immobilie gehalten wird, spiegelt sich in einem Register wider, das von der Singapore Land Authority (SLA) geführt wird.
Unterschied zwischen gemeinsamen Mietverhältnissen und gemeinsamen Mietverhältnissen
Im gemeinsamen Mietverhältnis besitzen / halten die Miteigentümer das gesamte Interesse an der Immobilie. Es gibt keine separaten Aktien. Im Gegensatz dazu besitzen Mieter-in-common die gleiche Eigenschaft in bestimmten und separaten Anteil an der Immobilie.
Das Halten von Eigentum im gemeinsamen Mietverhältnis hat zur Folge, dass das Hinterbliebenenrecht gilt. Nach dem Tod eines der gemeinsamen Mieter, Der überlebende Mieter übernimmt das alleinige Eigentum an der gesamten Immobilie. Dies gilt unabhängig davon, ob der verstorbene Miteigentümer ein Testament hinterlassen hat und ob er wünscht, dass der überlebende Mitmieter die Immobilie erbt.
Das Hinterbliebenenrecht gilt nicht für ein gemeinsames Mietverhältnis, da jeder Mieter die Immobilie in separaten und unterschiedlichen Anteilen hält. Wenn der Tod eintritt, hat der überlebende Mieter nur Anspruch auf seinen Anteil an der Immobilie. Die Art und Weise des Haltens hat jedoch wenig Auswirkungen auf Hypothekendarlehen, da die Rückzahlung des Darlehens eine gesamtschuldnerische Haftung für die Hypothekengläubiger / Kreditnehmer darstellt.
Die Nachteile des gemeinsamen Mietverhältnisses bestehen darin, dass bestehende Miteigentümer kein Mitspracherecht bei neuen Miteigentümern haben, die an Bord kommen. Dies kann passieren, wenn einer der Miteigentümer seine Anteile an der Immobilie an einen Dritten verkauft, und kann zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den bestehenden und neuen Miteigentümern führen, wenn sie nicht miteinander auskommen.
Umwandlung der Art des Eigentums an der Immobilie
Es ist möglich, die Art des Eigentums an der Immobilie von einem gemeinsamen Mietverhältnis in ein gemeinsames Mietverhältnis zu ändern. Insbesondere kann die Trennung eines gemeinsamen Mietverhältnisses nur zu gleichen Teilen an ein gemeinsames Mietverhältnis erfolgen. Zum Beispiel halten 2 Miteigentümer einer Immobilie jeweils 50% an einer Immobilie, die nach Abfindung von einem gemeinsamen Mietverhältnis in ein gemeinsames Mietverhältnis umgewandelt wurde.
Umgekehrt können die gemeinsamen Mieter ihren Bestand nur dann durch Erklärung in ein gemeinsames Mietverhältnis umwandeln, wenn sie zu gleichen Teilen gemeinsame Mieter sind. Alle Immobilienbesitzer, die eine Änderung der Art des Haltens in Betracht ziehen, müssen möglicherweise einen Teil ihres Interesses auf den anderen Mieter übertragen, und diese Übertragung unterliegt ebenfalls Stempelsteuern.
Wenn die Immobilie unter einer Hypothek steht, müssen Sie möglicherweise die Zustimmung der Hypothekenbank einholen, bevor Sie die Art und Weise des Eigentums an der Immobilie umwandeln können.
In Singapur erfolgt die „Umwandlung“ der Eigentumsrechte durch Hinterlegung und Registrierung der entsprechenden Deklarationsurkunde bei der Singapore Land Authority. Die bestehenden Mieter (ob gemeinsame Mieter oder gemeinsame Mieter) müssen vor einem Eidkommissar eine eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, in der sie ihre Absicht bekunden, die Immobilie als gemeinsame Mieter oder gemeinsame Mieter zu halten.
Wenn die „Umwandlung“ von allen Mietern vereinbart wird, unterzeichnen alle Mieter das gleiche Formular, das eingereicht werden muss.
Auf der anderen Seite, wenn ein gemeinsamer Mieter die Art und Weise des Haltens ändern möchte, um das Eigentum als gemeinsame Mieter zu halten, aber die anderen gemeinsamen Mieter dies nicht wollen, wird der willige gemeinsame Mieter die eidesstattliche Erklärung unterzeichnen, in der er seine Absicht bekundet, die Art und Weise des Haltens zu gemeinsamen Mietern zu ändern.
Die Erklärung muss dann von einem Anwalt dem / den anderen unwilligen Mitmieter (n) ordnungsgemäß zugestellt werden. Da das Verfahren und die danach zu ergreifenden Schritte komplex sein können, ist es ratsam, einen Immobilienanwalt zu konsultieren.
Für HDB-Immobilien ist es auch möglich, die Unterstützung von HDB in Anspruch zu nehmen, um die Art und Weise des Haltens der HDB-Immobilie zu ändern. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der HDB.