Die überwiegende Mehrheit der ausländischen Reisenden profitiert vom „Transitprivileg“ – wenn Sie bei einem Zwischenstopp an einem deutschen Flughafen den internationalen Flughafenbereich nicht verlassen und das Ziel nicht in einem Schengen-Land liegt, benötigen Sie kein Transitvisum.
Wenn Sie jedoch aus irgendeinem Grund während Ihres Zwischenstopps in den Schengen-Raum einreisen müssen (z. B. um das Terminal zu wechseln oder wenn sich das Ziel in einem Schengen-Land befindet), benötigen Sie möglicherweise ein Visum. Sie sollten ein Visum beantragen, lange bevor Sie reisen!
Nur fünf Flughäfen in Deutschland verfügen über einen internationalen Transitbereich, der Ihnen den Transit ohne formelle Einreise in den Schengen-Raum ermöglicht:
- Frankfurt/Main
- München
- Hamburg (nur 4.30 – 11.30 Uhr)
- Düsseldorf (nur 6.00 – 9.00 Uhr) und wenn die Fluggesellschaft den Transit zuvor mit den für die grenzüberschreitende Sicherheit zuständigen Behörden (der Bundespolizei) vereinbart hat
- Köln/Bonn (4.30 a.m. – 11.00 p.m. nur)
- Berlin-Tegel (06.00 a.m. – 11.00 p.m. nur)
Staatsangehörige der folgenden Länder haben kein Transitprivileg und benötigen daher ein Flughafentransitvisum (Kategorie A) für die Durchreise an einem deutschen Flughafen:
- Afghanistan
- Bangladesch
- Demokratische Republik Kongo
- Eritrea
- Äthiopien
- Ghana
- Indien
- Iran
- Irak
- Jordanien *
- Libanon
- Mali
- Nigeria
- Pakistan
- Somalia
- Südsudan
- Sri Lanka
- Sudan
- Syrien
- Türkei *
* für diese Länder gelten bestimmte Ausnahmen
Ausnahmen von der Anforderung, ein Flughafentransitvisum zu besitzen:
- Inhaber gültiger Visa und nationaler Aufenthaltsgenehmigungen aus EU- und Schengen-Ländern
- Inhaber bestimmter nationaler Aufenthaltsgenehmigungen aus den folgenden Ländern: Andorra, Japan, Kanada, San Marino, Vereinigte Staaten von Amerika
- Inhaber gültiger Visa aus den EWR-Ländern (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und von Japan, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellte Visa