Regel 504: Was Sie wissen müssen / Größer denken

Regel 504: Was Sie wissen müssen

  • August 30, 2017
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  • Von: Chris Stewart

Jeder Gründer weiß, dass Kapitalerhöhungen für jedes Unternehmen selten einfach sind. Dank der jüngsten Änderungen an Regulation D des Securities Act von 1933 kann Regel 504 einen strafferen Ansatz bieten.

Kapitalerhöhungen nehmen viele Formen an, einschließlich einer einfachen „Freunde und Familie“ Cash-for-Equity-Erhöhung, eines neuen Partners oder Investors, der sich in Ihr Unternehmen einkauft, oder einer komplexeren Transaktion mit Seed- oder Series-A-Eigenkapital- oder Wandelschuldenfinanzierung. Unabhängig von der Größe oder Komplexität Ihrer Kapitalerhöhung kann die Einhaltung der staatlichen und bundesstaatlichen Wertpapiergesetze verwirrend, zeitaufwändig und teuer sein.

Die Bundesregierung (durch den Securities Act von 1933) und jeder Staat (durch seine eigenen „Blue-Sky-Gesetze“) regeln das Angebot und den Verkauf von Wertpapieren. Da das Securities Act und die Blue-Sky-Gesetze „Wertpapiere“ allgemein definieren, beinhalten fast alle Kapitalerhöhungen Wertpapiere und erfordern die Einhaltung dieser Gesetze. Jedes Angebot oder jeder Verkauf von Wertpapieren (ein „Angebot“) muss bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) und jedem Staat, in dem die Wertpapiere angeboten oder verkauft werden, registriert sein, es sei denn, es erfüllt eine Ausnahme.

Optionen für Ausnahmen

Die häufigsten Ausnahmen von der Bundesregistrierung für private Angebote finden Sie in der SEC Regulation D („Reg D“). Reg D beschreibt spezifische sichere Häfen und Ausnahmen in den Regeln 504, 505, 506(b) und 506(c). Jede Regel enthält ihre eigenen Anforderungen, Qualifikationen und Einschränkungen, die erfüllt sein müssen, um sich auf die Ausnahme der Regel zu verlassen und eine Registrierung zu vermeiden, z. B. keine allgemeine Aufforderung oder Werbung, Verkaufsbeschränkungen und andere für jede Regel spezifische Anforderungen.

Die Regeln 504 und 505 befreien bestimmte Angebote aufgrund der begrenzten Größe oder des Charakters des Angebots. Vor den jüngsten Änderungen der SEC betrug der maximale Betrag, der angehoben werden konnte, 1 Million US-Dollar gemäß Regel 504 und 5 Millionen US-Dollar gemäß Regel 505.

Aufgrund der Dollarbeschränkungen und anderer Anforderungen gemäß den Regeln 504 und 505 haben sich die meisten Unternehmen traditionell auf Regel 506 (b) für die Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act verlassen. Regel 506 (b) ist vorteilhaft, weil sie keine Dollarbeschränkung hat und staatliche Blue-Sky-Gesetze „vorwegnimmt“. Das heißt, wenn Sie sich auf Regel 506 (b) verlassen, müssen Sie nicht für jeden beteiligten Staat eine separate Blue-Sky-Ausnahme finden (obwohl Sie möglicherweise noch einige grundlegende Staatsformulare einreichen müssen).

Regel 506 (b) erlaubt es einem Unternehmen insbesondere, einen unbegrenzten Betrag von unbegrenzt akkreditierten Anlegern und bis zu 35 nicht akkreditierten Anlegern aufzunehmen. Im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung ist ein „akkreditierter Investor“ in der Regel eine wohlhabende Person, die bestimmte Nettoanforderungen erfüllt, während ein „nicht akkreditierter Investor“ eine Person ist, die diese Anforderungen nicht erfüllt. Wenn jedoch nicht akkreditierte Anleger an einem Angebot nach Regel 506 (b) teilnehmen, muss die emittierende Gesellschaft ihnen vor dem Verkauf sehr detaillierte Angaben machen. Die Erstellung dieser Angaben kann zeitaufwändig und teuer sein und aktualisierte Abschlüsse (möglicherweise auch geprüfte Abschlüsse), umfangreiche nichtfinanzielle Angaben zum Unternehmen und andere regulatorische Angaben umfassen. Diese kostspieligen Offenlegungspflichten machen die Beteiligung nicht akkreditierter Anleger unpraktisch, wenn nicht sogar unmöglich.

Der Fall für Artikel 504

Vom Okt. 26, 2016, änderte die SEC Regel 504, um die maximale Menge an Wertpapieren, die verkauft werden können, von $ 1 Million auf $ 5 Millionen in einem Zeitraum von 12 Monaten zu erhöhen, und Regel 505 wurde entfernt.

Mit der Erhöhung der Dollarbegrenzung auf 5 Millionen US-Dollar kann die selten verwendete Regel 504 nun eine nützliche Alternative zu Regel 506 (b) für Kapitalbeschaffungsbemühungen von Start-ups und kleinen bis mittelgroßen Unternehmen sein, da sie eine unbegrenzte Anzahl von Investoren zulässt, unabhängig davon, ob sie akkreditiert sind oder nicht (vorbehaltlich der unten aufgeführten Einschränkungen des Blue-Sky-Gesetzes).

Im Gegensatz zu Regel 506 (b) verlangt Regel 504 von der Gesellschaft nicht, dass sie nicht akkreditierten Anlegern bestimmte Werbebuchungen oder andere Informationen zur Verfügung stellt, um die Befreiung in Anspruch zu nehmen (obwohl es immer noch ratsam ist, potenziellen Anlegern alle wesentlichen nicht öffentlichen Informationen zur Verfügung zu stellen).

Der Hauptnachteil von Regel 504 besteht darin, dass die Einhaltung von Regel 504 — im Gegensatz zu Regel 506(b) — nicht allen Gesetzen zum blauen Himmel vorwegnimmt. Wenn Sie sich bei der Bundesbefreiung auf Regel 504 verlassen, benötigen Sie daher in jedem Staat, in dem Ihre Wertpapiere angeboten oder verkauft werden, eine Blue-Sky-Befreiung.

Wenn Ihr Angebot auf eine Handvoll Staaten beschränkt ist, kann Regel 504 im Vergleich zu Regel 506 (b) besser sein, da viele Staaten Ausnahmen von „begrenzten Angeboten“ haben. Zum Beispiel enthalten sowohl Missouri als auch Kansas Blue-Sky-Gesetze begrenzte Angebotsausnahmen für bestimmte Verkäufe an bis zu 25 Investoren, akkreditiert oder nicht akkreditiert (vorbehaltlich bestimmter Qualifikationen).

Für Start-ups und Unternehmen, die eine Kapitalerhöhung unter 5 Millionen US-Dollar in Betracht ziehen, und eine begrenzte Anzahl von Investoren (einschließlich nicht akkreditierter Investoren) in einigen Bundesstaaten kann Rule 504 einen einfacheren und schlankeren Weg zur Einhaltung des Wertpapierrechts auf Bundes- und Landesebene bieten. Wenn Ihre Kapitalerhöhung jedoch mehr als 5 Millionen US-Dollar oder potenzielle Investoren in vielen Staaten umfasst, bleibt Regel 506 (b) wahrscheinlich die beste Option für
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Unabhängig von der Größe oder Komplexität Ihrer Kapitalerhöhung sollte der Deal auf die Einhaltung der Wertpapiergesetze von Bund und Ländern überprüft werden.

Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken. Es stellt keine Rechtsberatung oder Aufforderung dar. Leser mit rechtlichen Fragen sollten einen Anwalt konsultieren. Die Wahl eines Anwalts ist eine wichtige Entscheidung und sollte nicht nur auf Anzeigen basieren

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